FVB-Mitglied werden
Mitglieder des Vereins können werden natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften, die Bau- und Baustoffmaschinen sowie Baustoffanlagen und/oder deren technisches Zubehör herstellen und vertreiben. Mitglieder können auch auf diesen Gebieten tätige Konstruktionsbüros sein, die Maschinen nach eigenen Entwürfen in anderen Betrieben herstellen lassen und diese Maschinen vertreiben oder eine auf Dauer angelegte Konstruktionstätigkeit ausüben und nicht überwiegend als Handelsunternehmen anzusehen sind, sofern ihr Sitz in Europa liegt: alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie das Vereinigte Königreich.
Mitglieder profitieren derzeit von der FVB, indem sie ihre Innovationen vorantreiben.
Wer die oben genannten Bedingungen erfüllt und Mitglied werden möchte, muss den Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder gescannt per E-Mail einreichen. Darin ist auch die Beitragsordnung enthalten.
Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!